Kontaminierte Bereiche (DGUV Regel 101-004)

Koordinatoren nach DGUV Regel 101-004 - Wir beraten und unterstützen Sie gerne…

Koordinatoren nach DGUV Regel 101-004

Für die Arbeiten in kontaminierten Bereichen gilt die DGUV Regel 101-004. Sie konkretisiert die TRGS 524 – Kontaminierte Bereiche und die zugehörigen BG-Regelwerke. Die DGUV Regel 101-004 findet beispielhaft Anwendung bei:

Brandschadenbetreuung

Eine systematische Vorgehensweise ist im Brandfall unbedingt erforderlich. Wir betreuen den Brandschaden vor Ort in den Funktionen bestellter DGUV Regel 101-004 Koordinator und / oder bestellter SiGeKo bzw. Koordinator des Brandschadens. Hierbei arbeiten wir sehr eng mit den Sachverständigen / Versicherungen / Behörden zusammen.

Wir übernehmen für Sie: