Wir beraten und unterstützen Sie gerne…

Als Gewässerschutzbeauftragte beraten wir Sie als Anlagenbetreiber in gewässerschutzrelevanten Themen. Wir schulen Ihr Betriebspersonal und überwachen die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes. Sollten wir Abweichungen feststellen, teilen wir Ihnen diese mit und schlagen Maßnahmen zur Beseitigung vor. Mit Hilfe von regelmäßigen Berichten bieten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die gewässerschutzrelevanten Vorgänge in Ihrem Betrieb.
Gemäß § 64 WHG (1) (Wasserhaushaltsgesetz) ist zur Bestellung eines Gewässerschutz-beauftragten jeder Gewässerbenutzer / Einleiter verpflichtet, der

• mehr als 750 m³/ Tag Abwasser in ein Gewässer einleiten darf.

Für Benutzer, die Abwassermengen unter 750 m³/d in Gewässer oder in Abwasseranlagen einleiten oder Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, kann die zuständige Behörde gemäß § 64, Abs. 2 WHG die Bestellung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragte anordnen.

Aufgaben des externen Gewässerschutzbeauftragten gemäß Wasserhaushaltsgesetz

• Beratung und Unterstützung bei gewässerschutzrechtlichen Fragestellungen
• Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Auflagen, Nebenbestimmungen und Anordnungen sowie Unterstützung im Rahmen der Erfüllung dieser Anforderungen
• Regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb
• Kontrollen der durchgeführten Wartungen, Messungen und Analysen der Abwasseranlagen
• Unterstützung bei festgestellten Mängeln und Maßnahmenableitung
• Beratung zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls
• Erstellung eines Jahresberichtes über die getroffenen Maßnahmen und weiterführende Empfehlungen
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Noch Fragen?

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter der Rufnummer
0 27 72 / 7 09 91 – 0 oder
per Mail info@fa-theisen.de
gerne zur Verfügung.