Arbeitsschutz und -sicherheit

Seminar zum Sicherheits-/Gesundheitsschutz-Koordinator nach Baustellenverordnung Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30, Anlage B

4 Tages-Seminar
Die Baustellenverordnung dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen, hierbei werden Koordinationsaufgaben bezüglich des Arbeitsschutzes an den Bauherren gestellt. Dieser kann, soweit er nicht über die notwendige Qualifikation verfügt, seine Aufgaben an einen externen Koordinator übertragen. Als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) sind diverse Aufgaben wahrzunehmen, die die dafür erforderliche fachliche Qualifikation haben und schließt auch nachweisbare arbeitsschutzfachliche Kenntnisse mit ein. Das viertägige Seminar vermittelt die in RAB 30, Anlage B geforderten Kenntnisse und erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30. Das Seminar enthält detaillierte Inhalte zu den Themen Arbeitsschutzrecht, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, wie z. B. Sicherheit bei Erd-, Tief- und Montagearbeiten, Brand- und Explosionsschutz sowie die Organisation der Ersten Hilfe.

Inhalte im Überblick

  • Arbeitsschutzrecht und -system: Rechtliche Grundlagen, Gliederung des Arbeitsschutzsystems und Grundpflichten.
  • Organisation des Arbeitsschutzes: Maßnahmen bei verschiedenen Gefährdungen und die Organisation der Ersten Hilfe.
  • Gefährdungen auf Baustellen:
    • Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten, Standsicherheit von Böden und Gebäuden.
    • Gefährdung durch Absturz und erforderliche Sicherungsmaßnahmen.
    • Gefährdung durch Gefahrstoffe, Lärm und Vibrationen.
    • Brand- und Explosionsschutz.
    • Gefährdungen durch elektrischen Strom.
  • Sicherheitsmaßnahmen:
    • Gerätesicherheit und persönliche Schutzausrüstung.
    • Maßnahmen bei Montage- und Abbrucharbeiten.
    • Sicherer Umgang mit Maschinen, Fahrzeugverkehr und Lagerung.
    • Einrichtungen wie Tagesunterkünfte und Waschräume.
    • Arbeitszeitregelungen.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Baufachliche Ausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker oder geprüfter Polier
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (diese sind schriftlich nachzuweisen)
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, müssen diesen Kurs nicht belegen.

Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung ein Zertifikat (in digitaler Form), das als Nachweis der Koordinatorenkenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB Anlage B, dient.