Arbeitsschutz und -sicherheit

Seminar zum Sicherheits-/Gesundheitsschutz-Koordinator nach Baustellenverordnung Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30, Anlage C

4 Tages-Seminar
Die Baustellenverordnung dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen. Hierbei werden Koordinationsaufgaben bezüglich des Arbeitsschutzes an die Bauherren gestellt. Diese können, soweit sie nicht über die notwendige Qualifikation verfügen, ihre Aufgaben an einen externen Koordinator übertragen. Seine Tätigkeiten erfordern fachliche Qualifikationen, die in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30 Anlage C) konkretisiert sind. Im Seminar werden spezielle Koordinatorenkenntnisse vermittelt, damit Sie Ihre umfangreichen Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase erfüllen können. Das viertägige Seminar vermittelt die in RAB 30, Anlage C geforderten Kenntnisse und erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30. Das Seminar enthält detaillierte Inhalte zu den Themen der Baustellenverordnung, Sicherheitstechniken, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sowie das Leistungsbild für die Koordination in der Planungs- und Ausführungsphase.

Inhalte im Überblick

  • Die Baustellenverordnung / Überblick über Sicherheitstechniken
  • Sachkunde im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Leistungsbild für die Koordination in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Instrumente der Ausführungskoordination
  • Zusammenarbeit des Koordinators mit den am Bau Beteiligten
  • Unterlagen für spätere Arbeiten
  • Beschreibung der Stellung des Koordinators / Haftungsregelungen

Workshops:
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Diskussion der Gruppenergebnisse

Teilnahmevoraussetzungen

  • Baufachliche Ausbildung als Architekt, Ingenieur, Meister, Techniker oder geprüfter Polier
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (diese sind schriftlich nachzuweisen)
  • Erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar für arbeitsschutzfachliche Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30, Anlage B

Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung ein Zertifikat (in digitaler Form), das als Nachweis der Koordinatorenkenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB Anlage C dient.