Arbeitsschutz und -sicherheit

Sicherheitsbeauftragte

Zweitägiges Seminar
Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte kann auch in kleineren Betrieben durch Umsetzung seines Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren. Er unterstützt den Unternehmer bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dabei werden insbesondere der Einsatz von Schutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung beachtet. Im Rahmen dieses Seminars werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre neuen Aufgaben umfassend vorbereitet. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann sie allerdings nicht ersetzen. Der Lehrgang ist branchenübergreifend.

Ablauf und Schulungsinhalte

  • Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz/Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
  • Betriebsanweisungen
  • Gefahrstoffmanagement
  • Die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten
  • Arbeits- und Wegeunfälle / Unfalluntersuchungen

Voraussetzungen / Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen

Informationen

12 Schulungstermine verfügbar.
Weitere Schulungen für Arbeitsschutz und -sicherheit