Zweitägiges SeminarZugangsvoraussetzung:Erfolgreicher Abschluss des Grundlehrgangs „Brandschutzbeauftragter“!
Der Fortbildungslehrgang dient zur Verlängerung der Gültigkeit des Personenzertifikates Brandschutzbeauftragter. Die Kenntnisse müssen alle 3 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Die Vertiefung des für den betrieblichen Brandschutz notwendigen Wissens für die Erstellung von Kontrollchecklisten, auch zur Er- bzw. Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen bei produktionsbedingter oder gebäudetechnischen Veränderungen sind weitere Inhalte des Fortbildungsseminars.
Diese Schulung dient neben der Auffrischung bereits erworbener Kenntnisse, dem Austausch von Erfahrungen, um die Kenntnisse praxisnah zu vertieften und ein „fachliches Netzwerken“ zu ermöglichen.
Ablauf und Schulungsinhalte
Aufgaben, Rechte, Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Gesetzliche Grundlagen/Änderungen seit 2018
Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
Fragen der Teilnehmer
Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
Voraussetzungen / Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Brandschutzverantwortliche
Informationen
Aktuell stehen keine zukünftigen Schulungen zur Verfügung.