Umwelt und Gefahrstoffe

SES-Qualifizierungsmodul Q1E gem. TRGS 519 Anlage 10

2 Tages-Seminar

Das Qualifikationsmodul Q1E gemäß TRGS 519 Anlage 10 ist speziell für Betriebe
konzipiert, die gelegentlich Tätigkeiten mit geringer Exposition gegenüber Asbest
ausführen – beispielsweise im Rahmen von Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten.
Ab 2025 wird die überarbeitete Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Pflicht: Auch
Handwerksbetriebe und Bauunternehmen, die nicht regelmäßig mit asbesthaltigen
Materialien arbeiten, müssen nun entsprechende Sachkunde nachweisen.

Ablauf und Schulungsinhalte

    • Praxisorientierte Vermittlung der Anforderungen gemäß TRGS 519
      Anlage 10
    • Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Mitarbeitende
    • Nachweisbare Sachkunde für den Umgang mit Asbest in geringem Umfang
    • Schulung zu Schutzmaßnahmen, korrekter Entsorgung und Dokumentation

TEIL 1: GRUNDKENNTNISSE ASBEST GEMÄß ANLAGE 10
DER TRGS 1./1.2/3/4/5

Gesamt 10 Lehreinheiten, davon entfallen:

  • 5 LE auf die theoretischen Inhalte
  • 5 LE auf die praktischen Übungen

TEIL 2: QUALIFIKATIONSMODUL 1E GEMÄß
ANLAGE 10 DER TRGS 2./2.1

Gesamt 6 Lerneinheiten, davon entfallen:

  • 2 LE auf die theoretischen Inhalte Handlungsanweisungen
  • 4 LE auf die praktischen Übungen
  • 2 LE auf zusätzliche praktischen Übungen

Informationen

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