Stoffe oder Gemische mit einem Diisocyanatgehalt von ≥ 0,1 Gew.-% dürfen seit dem 24. August 2023 gemäß der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) industriell oder gewerblich nur nach einer erfolgreich absolvierten Schulung verwendet werden. Diese Schulung ist alle 5 Jahre zu wiederholen. Ohne einen entsprechenden Schulungsnachweis besteht nach dem genannten Datum ein Verwendungsverbot; die industrielle oder gewerbliche Verwendung von Diisocyanaten wurde aufgrund der Gefährlichkeit von Diisocyanaten „beschränkt“. Abhängig von der spezifischen Anwendung fordert die REACH-Verordnung eine Grund-, Aufbau- und Fortgeschrittenenschulungen, man spricht auch von drei „Leveln“: Level 1 bis 3. Die REACH-Verordnung gibt die inhaltlichen Schulungsbestandteile für die drei Teile konkret vor. Unsere Schulung erfüllt diese Anforderungen. Wir bitten vor einer Schulung um Absprache hinsichtlich der betriebsspezifischen Anwendungen, sodass die Schulung wie gefordert anwendungsspezifisch stattfinden kann. Alle drei Level sind möglich.