Umwelt und Gefahrstoffe

Unterweisung nach ADR 1.3 (Gefahrgut)

ca. 4 Stunden
Gefahrgüter können bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Eine angemessene Schulung ist daher unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Transportwesen zu gewährleisten. ADR 1.3 stellt sicher, dass alle Beteiligten über das notwendige Wissen verfügen, um gefährliche Güter sicher zu transportieren.

Inhouse Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Schulung mit den von Ihnen gewünschten Themenschwerpunkten durch.

Ablauf und Schulungsinhalte

Die ADR 1.3 Schulung umfasst in der Regel folgende Inhalte:
  • Grundlagen des ADR: Einführung in das ADR-Übereinkommen, seine Ziele und den Aufbau.
  • Gefahrgutklassen und Eigenschaften: Detaillierte Erklärung der verschiedenen Gefahrgutklassen (explosiv, gasförmig, entzündlich, oxidierend, giftig, infektiös, radioaktiv, ätzend) und ihrer spezifischen Gefahren.
  • Kennzeichnung und Verpackung: Erläuterung der verschiedenen Kennzeichnungen (Gefahrzettel, Gefahrgutnummern) und der Anforderungen an Verpackungen für gefährliche Güter.
  • Beförderungspapiere: Bedeutung und Inhalt der erforderlichen Beförderungspapiere (z.B. Gefahrgutbegleitschein).
  • Notfallmaßnahmen: Vorgehensweise bei Unfällen mit Gefahrgütern, einschließlich Erstmaßnahmen, Alarmierung und Evakuierung.
  • Sicherheitsbestimmungen: Allgemeine Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Gefahrgütern, wie z.B. Ladungssicherung, persönliche Schutzausrüstung und Verhalten im Gefahrenfall.
Rechtliche Aspekte: Überblick über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die Haftung bei Unfällen mit Gefahrgütern.

Zielgruppe

  • Disponenten
  • Fahrer
  • Lageristen
  • Verantwortliche für den Gefahrguttransport
Die Wiederholung der Unterweisung empfiehlt sich alle 2 Jahre.