Verkehr und Logistik

Bediener Teleskopstapler Stufe 2a + Stufe 2b

1 Tages-Seminar 18 Jahre alt mind. 20- Stündige Praxiserfahrung Teleskopstaplerschein Stufe 1 erforderlich
Teleskopstapler – ob starr oder mit drehbaren Oberwagen – finden immer mehr Anwendung im Bauwesen und in der Industrie. Die geländegängigen Stapler können durch die Vielzahl variabler Anbaugeräte mit nur wenigen Handgriffen für unterschiedlichste Einsätze verwendet werden. Um ein effizientes und sicheres Bedienen dieser Geräte durch Ihre Fahrer zu gewährleisten, bieten wir nach dem Grundsatz der DGUV 308-009 Zusatzqualifizierungen für Teleskopstapler für die Anwendungsbereiche drehbarer Oberwagen inkl. Kranbetrieb – Stufe 2a – (nach DIN EN 1459-2) und für den Einsatz als Hubarbeitsbühne – Stufe 2b – an. Inkl. theoretischer und praktischer Prüfung.

Voraussetzungen

Für die 1-Tagesausbildung müssen die Teilnehmer über mindestens 20 Stunden Praxiserfahrung am Ausbildungsgerat verfügen. Durch Buchung der 1-Tages-Ausbildung wird die Praxiserfahrung bestätigt. Ansonsten ist eine 2-Tagesausbildung erforderlich.
  • Im Besitz von Teleskopstaplerschein Stufe 1
  • Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
  • Körperliche und geistige Eignung, verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln