Verkehr und Logistik

Befähigte Person zum Prüfen von Leitern

1 Tages-Seminar
Tätigkeiten mit einem Einsatz von Leitern gelten als gefährliche Tätigkeiten. Die gesetzliche Prüfung von Leitern muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Die Ausbildung zur befähigten Person für Leitern- und Tritte Prüfung muss gemäß DGUV Information 208-016 erfolgen. Themen der theoretischen Ausbildung: Normen und Vorschriften, Auszüge BetrSichV, TRBS 2121 + TRBS 2121 Teil 2, Bedeutung und Stellung der befähigten Person, Vorstellung der Leitern und Tritte, bestimmungsgemäße Verwendung von Steiggeräten (Leitern und Tritte), Gefährdungen von Personen durch Absturz, sicherheitsgerechter Umgang, Anforderungen für fachgerechte Instandsetzung, Regelmäßige und wiederkehrende Prüfungen.