Verkehr und Logistik

Hubarbeitsbühnen

1 Tages-Seminar mind. 20- Stündige Praxiserfahrung 18 Jahre alt PSAgA notwendig
Es ist eine der wichtigsten Aufgaben und eine Verpflichtung eines jeden Beschäftigten, auf die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit des anderen zu achten. In diesem Bestreben wurden sicherheitstechnische Anforderungen für Hubarbeitsbühnen erarbeitet. Mit der Einführung des DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) im April 2010 wurde erstmals von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen. Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.

Ablauf und Schulungsinhalte

Theorie:
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Theoretische Prüfung
Praxis:
  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Funktion des Notablass
  • Praktische Abschlussprüfung

Voraussetzungen / Zielgruppe

Um an der 1-Tagesausbildung teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer über eine mind. 20- Stündige Praxiserfahrung verfügen. Diese muss vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden.
  • Mindestalter 18 Jahre alt,
  • Körperliche und geistige Eignung,
  • Bitte bringen Sie Ihre Sicherheitsschuhe und geprüft persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz mit. Kann bei Bedarf auch für die Ausbildung bei uns ausgeliehen werden.

Informationen

5 Schulungstermine verfügbar.
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