1 Tages-Seminarmind. 20- Stündige Praxiserfahrung18 Jahre altPSAgA notwendig
Es ist eine der wichtigsten Aufgaben und eine Verpflichtung eines jeden Beschäftigten, auf die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit des anderen zu achten. In diesem Bestreben wurden sicherheitstechnische Anforderungen für Hubarbeitsbühnen erarbeitet. Mit der Einführung des DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) im April 2010 wurde erstmals von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen. Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.
Ablauf und Schulungsinhalte
Theorie:
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
Betrieb allgemein
Übernahme und Transport der Maschine
Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
Arbeiten mit der Maschine
Tägliche Einsatzprüfung
Unfallgeschehen
Sondereinsätze
Theoretische Prüfung
Praxis:
Einweisung an der Hubarbeitsbühne
Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
Einüben der Steuerungsfunktionen
Einüben der Funktion des Notablass
Praktische Abschlussprüfung
Voraussetzungen / Zielgruppe
Um an der 1-Tagesausbildung teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer über eine mind. 20- Stündige Praxiserfahrung verfügen. Diese muss vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden.
Mindestalter 18 Jahre alt,
Körperliche und geistige Eignung,
Bitte bringen Sie Ihre Sicherheitsschuhe und geprüft persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz mit. Kann bei Bedarf auch für die Ausbildung bei uns ausgeliehen werden.