Verkehr und Logistik

Sicherheitsbeauftragte für Regalanlagen

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Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel geprüft werden. Da es sich bei Regalen und Lagereinrichtungen um Arbeitsmittel handelt, unterliegen diese einer jährlichen Prüfpflicht. Die jährliche Prüfung der Regale darf nur durch entsprechend befähigten Personen durchgeführt werden. Neben dieser jährlichen Prüfung der Regale durch einen Regalprüfer, müssen, gem. DIN EN 15635, zusätzlich wöchentliche Inspektionen durch einen Sicherheitsbeauftragten für Regalanlagen durchgeführt werden. Vorschriften: DIN EN 15635, DGUV Information 208-043, DGUV Regel 108-007