Es wird ein Seminar auf Grundlage der DGUV Regel 101-004 Anlage 6 A und der TRGS 524 angeboten. Hierbei werden Informationen über die Arbeiten in kontaminierten Bereichen bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen und bei der Brandschadensanierung vermittelt.
Der Inhalt des Seminars richtet sich nach den Lehrgangsinhalten, die in der Neufassung der DGUV Regel 101-004 Anlage 6 A vorgegeben sind. DGUV Regel 101-004 schreibt vor, dass Personen, die die Aufsicht bei einer Gebäudeschadstoff- oder Brandschadensanierung führen, eine ausreichende Sachkunde nachweisen müssen. Die nach DGUV Regel 101-004 Anlage 6 A erworbene Sachkunde erfüllt auch die Fachkundeanforderungen nach TRGS 524 Anlage 2B.
Arbeiten mit Asbestprodukten (TRGS 519) und künstlichen Mineralfasern (KMF, TRGS 521) sind nicht Teil dieses Lehrgangs!
Führungskräfte auf Baustellen mit technischen Hintergrund und Erfahrung im Bereich der Gebäude- und Brandschadensanierung, Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren nach BauStellV, Architekten und IngenieureDie Seminarteilnehmer werden gebeten, Laptops zum Seminar mitzubringen.
DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
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