Umwelt und Gefahrstoffe

Fachkundeseminar nach TRGS 517/§11a GefStoffV – GRUNDKENNTNISSE (Modul 1)

1 Tages-Seminar
Laptop notwendig

Fachkundeseminar nach TRGS 517/§11a GefStoffV – GRUNDKENNTNISSE (Modul 1) –
Bedingt durch die Neuerung der Gefahrstoffverordnung vom 05.12.2024 wird der Nachweis der Fachkunde für Tätigkeiten mit Asbest gesetzlich verpflichtend. Es besteht eine Übergangsfrist bis zum 06.12.2027. Ab diesem Stichtag müssen alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien umgehen, an einer anerkannten Fachkundeschulung gemäß § 11a GefStoffV teilgenommen haben und die Teilnahme nachweisen können.
In welcher Branche oder in welchem Umfang der Kontakt mit Asbest erfolgt, ist hierbei unerheblich. Wir vermitteln Ihnen die notwendige Fachkunde, um rechtssicher, kompakt und praxisnah zu arbeiten. Sie richtet sich an sämtliche Personen ohne Sachkundenachweis gemäß TRGS 519, die auf Baustellen mit Asbest oder an asbesthaltigen Materialien tätig sind, beispielsweise im Straßenbau oder beim Umgang mit asbesthaltigen Natursteinen.
Sichern Sie sich frühzeitig einen Platz in dieser Schulung, da die Termine ab dem kommenden Jahr voraussichtlich schnell ausgebucht sein werden.
Es wird ein Seminar auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes angeboten. Hierbei werden Informationen über die Bedeutung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Tätigkeiten in der Praxis vermittelt.

Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind nicht Teil dieses Seminars!

Ablauf und Schulungsinhalte

  • Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
  • Grundpflichten des Arbeitgebers
  • Begriffe und rechtliche Anforderungen
  • Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
  • Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle
  • Gruppenarbeit: Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
  • Begriffe und rechtliche Grundlagen Betriebsanweisung
  • Erstellen einer Betriebsanweisung für Arbeitsmittel

Voraussetzungen / Zielgruppe

  • Handwerker/innen im Ausbau und Renovierung (z.B. Elektriker, SHK, Bodenleger)
  • Beschäftigte in Industrie, Tief- und Straßenbau, Abbruch- und Sanierungsgewerken
  • Mitarbeiter/innen im Gleis- oder Tunnelbau
  • Beschäftigte in Steinbrüchen oder Natursteinverarbeitung
  • Personal ohne TRGS-519-Sachkunde, das mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommen kann

Inhalte

  • Nach der Teilnahme sind Sie in der Lage:
    • Asbestgefahren richtig einzuschätzen
    • die Anforderungen der neuen GefStoffV und TRGS 517 sicher anzuwenden
    • Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich) zu kennen und umzusetzen
    • Arbeitsbereiche sicher einzurichten
    • PSA korrekt zu verwenden
    • Reinigung und Entsorgung fachgerecht durchzuführen

Seminarinhalte [ 5 LE / 1 Tag (3 LE Theorie /2 LE Praxis)]

  • Einführung: Vorkommen, Eigenschaften und Risiken von Asbest
  • Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten
  • Neue GefStoffV (2024): Pflichten nach § 11a, Risikomodell (Ampelprinzip)
  • Risikoklassen: Was ist noch erlaubt, was bleibt verboten?
  • Gefährdungsbeurteilung und Anzeigeverfahren
  • Technische Schutzmaßnahmen (z.B. H-Sauger, Absaugung)
  • Organisation des Arbeitsbereichs (z.B. Schwarz-Weiß-Trennung)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in der Praxis
  • Reinigung, Freigabe, Entsorgung von Asbestabfällen
  • Fallbeispiele, Wiederholung, offene Fragen

Das Seminar schließt ohne Prüfung ab. Ein Teilnehmerzertifikat wird ausgestellt.

Informationen

Nettopreis (zzgl. MwSt.)
ab 290,00 €

Weitere Schulungstermine

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