Die Sachkundenachweise nach TRGS 519 gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
In diesem Kurs werden die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Thematik Asbest behandelt. Abgezielt wird auf neue rechtliche und verfahrenstechnische Änderungen, Anpassungen und Weiterentwicklungen. Ein Teil der Veranstaltung enthält auch Thematiken zur Wiederauffrischung.
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