Es ist eine der wichtigsten Aufgaben und eine Verpflichtung eines jeden Beschäftigten, auf die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit des anderen zu achten. In diesem Bestreben wurden sicherheitstechnische Anforderungen für Hubarbeitsbühnen erarbeitet. Mit der Einführung des DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) im April 2010 wurde erstmals von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen. Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.
Praxis:
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