Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte kann auch in kleineren Betrieben durch Umsetzung seines Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren. Er unterstützt den Unternehmer bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dabei werden insbesondere der Einsatz von Schutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung beachtet.
Im Rahmen dieses Seminars werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre neuen Aufgaben umfassend vorbereitet. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann sie allerdings nicht ersetzen. Der Lehrgang ist branchenübergreifend.
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