SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – Wir beraten und unterstützen Sie gerne…

SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)
Als Bauherr eines Bauvorhabens sind Sie an die Bestimmungen der Baustellenverordnung gebunden. Sie dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und regelt die Pflichten des Bauherrn bzw. seiner Auftragnehmer während Planung und Ausführung des Vorhabens. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

Die folgenden Leistungen können von uns als SiGeKo erbracht werden: 

  • die Vorankündigung von Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde
  • die Vor – Ort Gestellung des Koordinators
  • die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden durch laufende Kontrollen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gem. RAB
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter der Rufnummer
0 27 72 / 7 09 91 – 0 oder
per Mail info@fa-theisen.de
gerne zur Verfügung.