Gem. Abfallbeauftragtenverordnung sind z.B. Betreiber von genehmigungsbedürftige Anlagen, Hersteller von Verpackungen oder Betreiber von Rücknahmesysteme verpflichte einen Betriebsbeauftragten für Abfall oder Abfallbeauftragter zu bestellen. Er hat den Unternehmer / den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein könnten, zu beraten. Wir beraten Sie in Sachen Abfallvermeidung, -verwertung, sowie die Abfallbeseitigung, erarbeiten Lösungsvorschläge, unterstützen Sie bei der Umsetzung und klären Ihre Mitarbeiter auf.
Wir stehen zur Verfügung.