Abfallbeauftragte

Wir beraten und unterstützen Sie gerne…

Gem. Abfallbeauftragtenverordnung sind z.B. Betreiber von genehmigungsbedürftige Anlagen, Hersteller von Verpackungen oder Betreiber von Rücknahmesysteme verpflichte einen Betriebsbeauftragten für Abfall oder Abfallbeauftragter zu bestellen. Er hat den Unternehmer / den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein könnten, zu beraten. Wir beraten Sie in Sachen Abfallvermeidung, -verwertung, sowie die Abfallbeseitigung, erarbeiten Lösungsvorschläge, unterstützen Sie bei der Umsetzung und klären Ihre Mitarbeiter auf.

Zu unseren Aufgaben gehören: