PSaGA

Dann kaufen wir so einen Klettergurt und ein Seil und dann geht’s los … und wenn was passiert, kommt ja die Feuerwehr

… mit dem Begriff „Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen“ können u.a. Dacharbeiten, Gerüstbauarbeiten, Arbeiten an Photovoltaikanlagen, aber auch Instandhaltungsarbeiten in Hochregallagern, Hubarbeitsbühnen usw. gemeint sein.

Auch das Einsteigen (Begehen oder Befahren) in Schächte, Silos und enge Räume wird in der Regel mit PSA gegen Absturz durchgeführt.

Das Spektrum der Arbeiten ist so vielfältig, wie die damit einhergehenden Gefahren. Grundsätzlich sieht die Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes (TOP-Prinzip) Kollektivschutz vor persönlichem Schutz vor. Das bedeutet Geländer vor persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Dies ist durch eine Gefährdungsanalyse vom Unternehmer zu prüfen. Kommt man hierbei zu der Erkenntnis, dass kollektive Maßnahmen nicht möglich oder nicht verhältnismäßig sind, kommt in der Regel PSAgA zum Einsatz.

Beim Einsatz von PSAgA fordert das Regelwerk (DGUV Regel 112-198), dass neben der fachgerechten Auswahl und Bereitstellung auch eine praktische Unterweisung durchgeführt wird. Zudem wird die Erstellung eines erprobten Rettungskonzeptes verlangt. Auf dieses müssen die Anwender unterwiesen werden (DGUV Regel 112-199). Dies stellt viele Unternehmer aufgrund der Komplexität des Themas „Persönliche Absturzschutzausrüstung“ vor große Herausforderungen.

Unsere Experten rund um das Thema Absturzsicherung und Rettung möchten Sie hier gerne bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen.

Wir bieten Ihnen:

Bildnachweis: KLEUSBERG GmbH & Co. KG, Fotograf: Rüdiger Mosler