Brandschutztechnische Betreuung

Erstellung von folgenden Unterlagen:

Forderungen eines Flucht- und Rettungsplans ergeben sich aus dem Baurecht der Länder und zum anderen der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. Wir erstellen für Sie die Flucht- und Rettungspläne und Feuerwehreinsatzpläne. Zudem unterstützen wir Sie bei Begehungen vor Ort und bei den Absprachen mit den zuständigen Behörden.

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude / Betrieb anzupassen. Für Beherbergungsbetriebe, gewerbliche Unternehmen, Verkaufsstätten und Hochhäuser ist eine Brandschutzordnung nahezu unabdingbar. Wir unterstützen Sie bei der individuellen Erstellung einer individuellen Brandschutzordnung, gemäß DIN 14096.

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0 27 72 / 7 09 91 – 0 oder
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