Wir beraten und unterstützen Sie gerne…

Gem. §2 Abfallbeauftragtenverordung sind z.B. Betreiber von genehmigungsbedürftige Anlagen, Hersteller von Verpackungen oder Betreiber von Rücknahmesysteme verpflichte einen Betriebsbeauftragten für Abfall oder Abfallbeauftragter zu bestellen. Er hat den Unternehmer / den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein könnten, zu beraten. Wir beraten Sie in Sachen Abfallvermeidung, -verwertung, sowie die Abfallbeseitigung, erarbeiten Lösungsvorschläge, unterstützen Sie bei der Umsetzung und klären Ihre Mitarbeiter auf.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Überwachung der Entsorgungswege von der Entstehung oder Anlieferung
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung
  • Aufklärung / Unterweisung der Mitarbeiter über mögliche schädliche Umweltauswirkungen und den richtigen Umgang mit Abfällen
  • Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung
  • bei Anlagen, in denen Abfälle verwertet oder beseitigt werden, zudem auf Verbesserungen des Verfahrens hinzuwirken
  • Erstellen eines Jahresberichtes über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung

Noch Fragen?

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter der Rufnummer
0 27 72 / 7 09 91 – 0 oder
per Mail info@fa-theisen.de
gerne zur Verfügung.