Wir stellen folgende Beauftragte:

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitsunfälle vermeiden, Gesundheitsgefahren bei der Arbeit verhindern, Berufskrankheiten vorbeugen. Hierbei helfen Ihnen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bundesweit! Wir unterstützen Sie kompetent bei der Umsetzung der gesetzlichen- und Berufsgenossen-schaftlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz….
Mit der Entstehung eines Brandes muss jederzeit gerechnet werden. Daher ist es wichtig, dass schon im Vorfeld mögliche Mängel erkannt und beseitigt werden. Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie, bei den gesetzlichen Anforderungen zum vorbeugenden Brandschutz. Wir beraten Sie hinsichtlich des baulichen-, ..…………
Als Bauherr eines Bauvorhabens sind Sie an die Bestimmungen der Baustellenverordnung gebunden. Sie dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und regelt die Pflichten des Bauherrn bzw. seiner Auftragnehmer während Planung und Ausführung des Vorhabens. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo ….…
Die Anforderungen eine Störfallbeauftragten richtet sich an Betreiber von Anlagen, die § 1 Anhang I der 5. BImSchV unterliegen und ggf. auch auf behördliche Anordnung bei genehmigungsbedürftiger Anlagen, für die die Bestellung eines Störfallbeauftragter nicht durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist (§ 53 Abs. 2 BImSchG).………
Als externer Gewässerschutzbeauftragter beraten wir Sie als Anlagenbetreiber in gewässerschutzrelevanten Themen. Wir schulen Ihr Betriebspersonals und überwachen die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes. Sollten wir Abweichungen feststellen, teilen wir Ihnen diese mit und.…
Eine systematische Vorgehensweise ist im Brandfall unbedingt erforderlich. Wir betreuen den Brandschaden vor Ort in den Funktionen bestellter DGUV Regel 101-004 Koordinator und / oder bestellter SiGeKo bzw. Koordinator des Brandschadens. Hierbei arbeiten wir sehr eng mit den Sachverständigen / Versicherungen / Behörden zusammen ..…………
Gem. §2 Abfallbeauftragtenverordung sind z.B. Betreiber von genehmigungsbedürftige Anlagen, Hersteller von Verpackungen oder Betreiber von Rücknahmesysteme verpflichte einen Betriebsbeauftragten für Abfall oder Abfallbeauftragter zu bestellen. Er hat den Unternehmer/den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten..…
Der Immissionsschutzbeauftragter berät ihr Unternehmen in allen derartigen Fragen. Er überwacht die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, entwickelt Vorschläge zur Verminderung von Emissionen, informiert sowie schult die Mitarbeiter und erstattet der Unternehmensleitung jährlich Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen..