Gewässerschutz

Wir beraten und unterstützen Sie gerne…

Als Gewässerschutzbeauftragte beraten wir Sie als Anlagenbetreiber in gewässerschutzrelevanten Themen. Wir schulen Ihr Betriebspersonal und überwachen die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes. Sollten wir Abweichungen feststellen, teilen wir Ihnen diese mit und schlagen Maßnahmen zur Beseitigung vor. Mit Hilfe von regelmäßigen Berichten bieten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die gewässerschutzrelevanten Vorgänge in Ihrem Betrieb.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten jeder Gewässerbenutzer / Einleiter verpflichtet, der

• mehr als 750 m³ / Tag Abwasser in ein Gewässer einleiten darf.

Für Benutzer, die Abwassermengen unter 750 m³ / Tag in Gewässer oder in Abwasseranlagen einleiten oder Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, kann die zuständige Behörde gemäß WHG die Bestellung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragten anordnen.

Aufgaben des externen Gewässerschutzbeauftragten gemäß Wasserhaushaltsgesetz