Störfallbeuftragte

Wir beraten und unterstützen Sie gerne…

Die Anforderungen einen Störfallbeauftragten zu bestellen, richtet sich an Betreiber von Anlagen, die der BImSchV unterliegen und ggf. auch auf behördliche Anordnung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen, für die die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nicht durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist (BImSchG). Der Störfallbeauftragte ist schriftlich zu bestellen und der zuständigen Behörde anzuzeigen (BImSchG). Werden von einem Betreiber mehrere Anlagen im Sinne der BImSchV betrieben, so kann er für diese Anlagen einen gemeinsamen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten bestellen, wenn hierdurch eine sachgemäße Erfüllung der im BImSchG bezeichneten Aufgaben nicht gefährdet wird.

Unsere Störfallbeauftragten verfügen über die erforderliche Fachkunde gem. BImSchG und BImSchV, über langjährige Praxiserfahrung und bilden sich stetig weiter und sind bestens mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut.

Beratung und Betreuung gemäß §§ 54, 58b BImSchG